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Feiglinge ?


Viele Bürger/innen beobachten und wissen von Rechtsbrüchen anderer Mitmenschen, z.B. Nachbarn, Verwandte, Bekannte, Zeugen bei Gewaltverbrechen.

Es ist bekannt aus Tatsachenberichten über Kriminalfälle, dass Zeugen erst aussagen, wenn sie direkt von der Polizei oder Justiz befragt werden.
Zeugenaussagen können rechtliche Folgen haben und werden daher oft unterlassen.

Leider gibt auch oft Falschaussagen bei Befragungen durch die Polizei und Justiz.
Dafür gibt es auch typische Merkmale, die bei Polizei und Justiz bekannt sein sollten.

Bei mir wissen viele Mitmenschen, dass meine Nachbarin-X vielfach gelogen hat. Aber sie schweigen.
  


Zugehörige Gesetze:

Strafgesetzbuch
StGB § 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
(StGB § 323 weggefallen)
 
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
 
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
 

Letzte Änderung: 11.02.2020

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