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Vereinfachtes Strafverfahren nach §§ 407 ff. StPO


Es wird der durch die Strafprozessordnung vorgesehene Ablauf des Strafverfahrens abgekürzt.

Dabei wird auf die mündliche Hauptverhandlung verzichtet.

Hauptzweck ist dabei die Entlastung der Justiz und eine kostensparende und zügige Durchführung des Verfahrens.

Der schriftliche Strafbefehl, der im vereinfachten Strafverfahren zugestellt wird, hat eine Rechtskraft analog zum Strafurteil, wenn innerhalb einer Frist von zwei Wochen kein Einspruch eingelegt wird, § 43 Abs. 1 StPO.

Kommentar:  Daher sehr gefährlich, wenn man im Urlaub oder in einer Klinik ist.
 

Voraussetzung für ein vereinfachtes Strafverfahren:

Es sind Delikte, die keine schwerwiegenden Straftaten sind und so der leichteren Kriminalität zu geordnet werden können.

Beispiele:

Einfacher Diebstahl
Leichte Sachbeschädigung
Fahren ohne Führerschein
Zuviel Promille im Straßenverkehr
  

Folgen bei einem vereinfachten Strafverfahren:

Geldstrafe nach § 40 StGB
Fahrverbot nach § 44 StGB
Einziehung nach § 74 StGB
Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB


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Letzte Änderung: 26.12.2024

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