www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de, www.polizei-justiz-anwaltsopfer.de, www.polizei-justiz-opfer.de, www.polizei-justizopfer.de

Startseite / Home
Aktuelles
Strafbefehl
Tatsachenberichte
Kritik an der Polizei
Persönlichkeitsstärkung
Polizei-Straftaten
Audio "Polizei"
Polizei in den Medien
Strafverfahren Lörrach
Staatsanwalt-Straftaten
Strafsachen
Strafverfahren
Richter-Straftaten
Justizopfer
Mögliche Hilfen
Folgen für Justizopfer
Behördenopfer
Feiglinge ?? !!
Diskriminierung
Politik
Anwaltsopfer
Anwalt-Straftaten
Berufe und Straftat
Zeugen
Youtube-Kanal
Homepage-Statistiken
Bücher
Impressum


Befragung bei Strafverfahren  (ergänzt am 05.02.2020)
mit dem Schwerpunkt Strafanzeige mit Falschaussagen


1. Wo können Strafanzeigen erfolgen:

Strafanzeigen, eventuell und Strafantrag, mit Falschaussagen können persönlich oder schriftlich bei der Polizei erfolgen.
Auch direkt bei der Staatsanwaltschaft können Strafanzeigen mit eventuellem Strafantrag schriftlich eingereicht werden.


2. Aktivitäten der Polizei bei Strafanzeigen zum oben genannten Thema

Theoretisch ist eine informatorische Befragung durch die Polizei möglich,
wenn eine Person auf einem Polizeirevier zur Abgabe einer Strafanzeige erfolgt.
Dabei findet ein Gespräch zwischen Anzeigenerstatter/in und Polizeivollzugsbeamten statt, damit ein allgemeinen Überblick über den Tathergang und die in Frage kommenden Täter/innen möglich ist.

Aus meinem umfangreichen Rechtsfall, dokumentiert bei http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de ergibt sich aus den Akten,
dass das Polizeirevier Weil am Rhein keine informatorische Befragung durchgeführt hat:

Weder 2009 noch 2017 wurde eine solche informatorische Befragung von Nachbarin-X
vom Polizeirevier Weil am Rhein durchgeführt.
Das ist auch nicht geschehen, als der Ehemann von Nachbarin-X mich 2018 beim Polizeirevier Weil am Rhein angezeigt hat, weil ich den Termin einer öffentlichen Gerichtsverhandlung und ihren Grund in einer schriftlichen Information in der Nachbarschaft verteilt habe.

Nach dieser informatorischen Befragung kann die Polizei eine schriftliche Strafanzeige, meist mit verschiedenen Formularen erstellen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
 


2. Aktivitäten der Staatsanwaltschaft bei Strafanzeigen zum oben genannten Thema

Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, "in beide Richtungen" zu ermitteln.

Mein umfangreichen Rechtsfall, dokumentiert bei http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de,
belegt, dass die Staatsanwaltschaft Lörrach nichts Wesentliches dazu beigetragen hat.

Das wird durch Beschwerde- und Einspruchsschreiben von mir belegt.
Nicht einmal auf Beweisvorschläge von mir wurde reagiert, z.B. Fragebogen für die Nachbarschaft, Fragebogen für die Anzeigenerstatterin Nachbar-X
 


3. Mögliche Befragungen bei einer mündlichen Gerichtverhandlung (Strafprozess)

Aufgrund einer Strafanzeige kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beim Strafrichter beantragen. Dieser wird vermutlich in fast allen Fällen vom Strafrichter unterschrieben. Nach der Zustellung des Strafbefehls gibt es eine 14tägige Einspruchsfrist. Ist dieser schriftliche Einspruch erfolglos, wird ein Bußgeld für die Einstellung des Verfahrens verhängt und/oder es kommt irgendwann zu einer mündlichen Gerichtsverhandlung.

Beim Amtsgericht Lörrach dauert dies sehr lange (1/2 bis fast zwei Jahre).
 Für zu Unrecht beschuldigte Bürger/innen ist dies purer Psychoterror durch die Justiz
.

In der ersten mündlichen Verhandlung kann die Beschuldigte gleich zu Beginn vom Richter genötigt werden, einen Betrag an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen, damit das Strafverfahren eingestellt wird. Das ist mir passiert.
Als ich dann zugestimmt hatte, mussten die beiden mich belastenden Zeugen nicht mehr aussagen. Nacbarin-X bekam dann relativ schnell ihr Zeugengeld vom Amtsgericht bezahlt.
Aus meinen Einspruchsunterlagen ergibt sich, dass ich unbedingt die (Falsch-)Aussagen der beiden Zeugen hören wollte.
Kurz: In der 1. mündlichen Verhandlung fand keine Zeugenbefragung statt!

Weil ich dieses erste Gerichtsverfahren als äußerst unfair empfand, recherchierte ich online über meine rechtlichen Möglichkeiten und gab relativ schnell Beschwerdeschreiben dazu ab.

Weil ich mit Begründungsschreiben nicht zahlte,
fand ein Jahr später einer 2. mündliche Verhandlung statt.
Hier fand dann eine Zeugenbefragung statt, die ich im Nachhinein für nicht akzeptabel halte. Daher musste ich mich mit diesem Thema noch intensiver befassen.
Im Moment bin ich im Berufungsverfahren, weil ich seit 10 Jahren von Nachbarin-X mit Falschaussagen belastet werde.
 

Seite inhaltlich noch nicht fertig

 


 

 

Links zur Befragung in einem Strafprozess:
 

1)

Das Recht auf konfrontative Befragung im Ermittlungsverfahren
Von Prof. Dr. Guido Kirchhoff:

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährt jeder .....

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/15-12/index.php?sz=9
 

2)

Fragen an den Zeugen – Vorhalte an das Recht
Rechtliche Baustellen auf dem Weg zur Konturierung eines Fragerechts

Vortrag gehalten auf dem Strafverteidiger-Kolloquium der ..... (PDF-Dokument)

https://verte.net/download/publikationen/fragen.pdf
 

3)

Gerichtsverhandlung und Fragen des Angeklagten an Zeugen und Gutachter

Beitrag von Rechtsanwalt und Strafverteidiger Ulrich Dost-Roxin

https://dost-rechtsanwalt.de/spezialisiert-auf-die-strafverteidigung-anwlt-berlin/rechte-des-angeklagten-im-gerichtsverfahren-des-strafrechts/gerichtsverhandlung-und-fragen-des-angeklagten-an-zeugen
 


Nach oben Ermittlungsverfahren Polizei kommt unangekündigt Polizei: Vorladung Befragung Strafprozess Strafverfahren-Einstellung Ladendiebstahl Psychopath/innen


Letzte Änderung: 11.02.2020

Startseite: www.polizei-justiz-anwaltsopfer.de